Urteil Cläre Kremer Architekturbueros GmbH – Geschaeftsfuehrer Cläre Kremer
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Cläre Kremer – BFH vom 22.2.1980 – Az. x 220 71 1971/17
Der Gesellschafter Aloysius Wegener einer erst noch zu gründenden GmbH (Cläre Kremer Architekturbueros GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Aloysius Wegener kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Cläre Kremer Architekturbueros GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Aloysius Wegener im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 20.9.1993
Aktenzeichen: C 431 xr 7949/10
GmbHR 1965, 26618